Arbeitsmedizin Hamburg
Als medizinisches Fachgebiet beschäftigt sich die Arbeitsmedizin mit der Schnittstelle und Passung Mensch – Arbeit. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz ist zur Umsetzung der Vorsorgen und arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung auch ein Mediziner mit entsprechender Zusatzqualifikation wie z.B. Facharzt für Arbeitsmedizin oder der Betriebsmedizin notwendig.
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, durch präventive Maßnahmen und Analyse der Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation, durch den Schutz der Gesundheit an einer langfristigen Arbeitsfähigkeit der Menschen mitzuwirken. Dabei sollen schädigenden Einflüsse und gesundheitliche Störungen aller Art reduziert oder verhindert werden. Inhalte der Arbeitsmedizin bzw. arbeitsmedizinischen Betreuung finden Sie unter Arbeitssicherheitsgesetzt, Arbeitsschutzgesetz, DGUVV2.
Mit unserem Betriebsarzt-Service stellen wir Ihnen einen Betriebsarzt zur Verfügung und übernehmen damit die gesetzlich geforderte komplette arbeitsmedizinische Betreuung. Gemeinsam erstellen wir mit allen Verantwortlichen ein für den Betrieb passendes Betreuungskonzept. Wir orientieren uns dabei z.B. an der Beschäftigtenzahl, der Betriebsgröße, der Gefährdungsbeurteilung und den Schwerpunkten.
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