Arbeitssicherheit in Hamburg – sicher und rechtskonform aufgestellt
Arbeitssicherheit bedeutet, sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und dauerhaft zu erhalten. Der Begriff steht dabei für einen wirksamen Arbeitsschutz und eine konsequente Unfallverhütung im Betrieb.
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber sowohl einen Betriebsarzt als auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen muss. Beide unterstützen das Unternehmen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung – mit dem Ziel, dass alle gesetzlichen Vorschriften betriebsspezifisch umgesetzt werden und die Schutzmaßnahmen tatsächlich wirken.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Umfang und Einsatzzeiten regelt die DGUV Vorschrift 2.
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin aus einer Hand
Bei Gesund@Work arbeiten Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit als eingespieltes Team zusammen. Das hat für Sie einen entscheidenden Vorteil: Statt zwei getrennte Dienstleister zu koordinieren, haben Sie einen Ansprechpartner für den gesamten Arbeitsschutz.
Gemeinsam führen wir Betriebsbegehungen durch, wirken im Arbeitsschutzausschuss (ASA) mit, unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen und beraten Sie zur Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen – praxisnah und auf Ihren Betrieb abgestimmt.
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb finden.
Als Betriebsarztpraxis in Hamburg beraten wir Sie persönlich und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
