Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung – aus der Pflicht eine sinnvolle Investition machen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet nach § 5 jedes Unternehmen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Seit der Novellierung 2013 müssen dabei auch psychische Belastungsfaktoren explizit erfasst werden – eine Reaktion auf den deutlichen Anstieg psychisch bedingter Fehlzeiten in den vergangenen Jahren.
Ziel ist es, Fehlbelastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten und so die psychische Gesundheit der Beschäftigten gezielt zu fördern.
Die Herausforderung für Unternehmen
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung praktisch umsetzen sollen. Welche Instrumente sind geeignet? Wie aufwendig ist der Prozess? Und wie wird das Ergebnis wirklich nutzbar – statt nur eine Pflichtübung zu bleiben?
Genau hier setzen wir an: Wir machen aus der gesetzlichen Pflicht eine lohnenswerte Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Wie wir Sie unterstützen
Wir begleiten Sie bei der gesamten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Dabei richten wir uns nach den empfohlenen Vorgaben der maßgeblichen Institutionen (GDA, BAuA, DGUV) und legen gemeinsam mit Ihnen die passenden Instrumente fest.
Unser Ansatz: einfache, transparente und wirtschaftlich angemessene Schritte. Wir arbeiten mit klar definierten, gesetzeskonformen Modulen, die exakte Zeit- und Budgetvorgaben enthalten. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt – ohne versteckte Kosten oder offene Enden.
Ob Einzelbausteine oder eine Komplettlösung: Wir steuern den Prozess, führen die Analyse durch, werten die Ergebnisse aus und leiten gemeinsam mit Ihnen konkrete Maßnahmen ab.
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb finden.
Als Betriebsarztpraxis in Hamburg beraten wir Sie persönlich und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
