Arbeitsschutz in Hamburg – von der Pflicht zur funktionierenden Organisation
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) macht den Arbeitsschutz zur Grundpflicht jedes Arbeitgebers, und zwar ab dem ersten Beschäftigten.
Was gehört zu einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine geeignete Arbeitsschutzorganisation aufzubauen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Regelung von Verantwortlichkeiten, die offizielle Bestellung von Funktionsträgern (z. B. Sicherheitsbeauftragte) sowie die Übertragung von Unternehmerpflichten.
Auch die Beschäftigten haben Mitwirkungspflichten im Arbeitsschutz. Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser bei Arbeitsschutzthemen einzubeziehen – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten nach § 9 ASiG mit der Arbeitnehmervertretung zusammen.
Wie wir Sie beim Arbeitsschutz unterstützen
Als Betriebsarztpraxis mit integrierter Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie zur Erstellung und Umsetzung einer gesetzeskonformen Arbeitsschutzorganisation. Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, das zu Ihrem Betrieb passt: von der Gefährdungsbeurteilung über die Pflichtenübertragung bis zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten.
Der Vorteil: Sie erhalten Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit aus einer Hand – abgestimmt, effizient und ohne Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Dienstleistern.
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb finden.
Als Betriebsarztpraxis in Hamburg beraten wir Sie persönlich und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
