Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – erkrankte Beschäftigte sicher zurück in den Arbeitsalltag begleiten
Nach § 167 SGB IX ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Viele Unternehmen empfinden das BEM als bürokratische Pflicht. Richtig umgesetzt ist es jedoch ein wirkungsvolles Instrument, um wertvolle Mitarbeitende im Betrieb zu halten und Fehlzeiten nachhaltig zu reduzieren.
Unsere BEM-Leistungen im Überblick
Wir unterstützen Sie bei allen Schritten des BEM-Prozesses: von der Erläuterung der rechtlichen Grundlagen und Pflichten über die Konzeption einer effizienten Wiedereingliederung bis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit mit Abgleich von Anforderungs- und Leistungsprofil. Darüber hinaus begleiten wir die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz, prüfen Fördermöglichkeiten in Kooperation mit Rentenversicherern und Integrationsamt und übernehmen die Kommunikation mit Behörden wie Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Intern begleitet oder extern geführt – Sie entscheiden
Intern begleitet: Wir unterstützen Ihr bestehendes Fallmanagement, begleiten den BEM-Prozess, moderieren BEM-Gespräche, erstellen die erforderlichen Unterlagen, entwerfen Betriebsvereinbarungen und entwickeln mit Ihnen ein individuelles BEM-Konzept für Ihr Unternehmen. Auf Wunsch bieten wir auch Supervision für Ihre BEM-Verantwortlichen an.
Extern geführt: Im Sinne eines externen Fallmanagements übernehmen wir die komplette Abwicklung des BEM – einschließlich der Kommunikation und Verhandlung mit Rehabilitationsträgern wie Rentenversicherung, Integrationsämtern und weiteren Leistungsträgern.
In beiden Varianten gleichen wir das Tätigkeits- und Anforderungsprofil mit dem aktuellen Leistungsbild ab und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungen für leistungsgewandelte Beschäftigte.
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihren Betrieb finden.
Als Betriebsarztpraxis in Hamburg beraten wir Sie persönlich und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
