Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Warum BEM?
Entsprechend des § 167 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden über 6 Wochen innerhalb eines Jahres erkrankten Mitarbeiter zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement einzuladen. Ziel des BEMs ist, den Arbeitnehmer unter der bestmöglichen Erhaltung seiner Gesundheit wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Wir gestalten das BEM für Sie als externen oder internen Prozess und koordinieren diesen für Sie. Entsprechende Unterlagen erstellen wir für Sie und erläutern Ihnen die gesetzlichen Pflichten:
- Rechtliche Grundlagen und Pflichten
- Fördermöglichkeiten in Kooperation mit Rentenversicherern und/oder dem Integrationsamt
- Konzeption zur effizienten Wiedereingliederung von Mitarbeitern
- Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Wiedereingliederung mit Abgleich des Anforderungs- und Leistungsprofils
- Begleitung der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz
- Kontakt und Kommunikation mit Behörden z.B. Integrationsamt, Rentenversicherer, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften
Intern begleitet - wir unterstützen Sie im Fallmanagement oder mit einer Supervision. Wir begleiten den BEM-Prozess, moderieren BEM-Gespräche, erstellen für Sie die BEM-Unterlagen, entwerfen Betriebsvereinbarungen und/oder entwickeln mit Ihnen ein individuelles, komplettes BEM-Konzept für Ihr Unternehmen.
Wir gleichen Tätigkeits- und Anforderungsprofil und aktuelles Leistungsbild von leistungsgewandelten Mitarbeitern ab, fertigen dazu Beurteilungen und finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen!
Extern geführt - im Sinne eines externen Fallmanagements übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung des BEMs inklusive der Kommunikation und Verhandlung mit Reha-Trägern wie RV, Integrationsämtern etc.
Sie haben eine Frage oder möchten beraten werden?
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen als Betriebsarzt in Hamburg zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesund zu gestalten.