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Hohes Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen – hier werden Arbeitgeberpflichten zur Kür!

In Zahnarztpraxen stehen fast alle Beschäftigten täglich in direktem Kontakt mit Patienten und meistens auch potenziell infektiösen Materialien. Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist klar, das Infektionsrisiko am Zahnarztstuhl ist real und es ist hoch! Zahnärztliche Instrumente, auch Oberflächen wie Behandlungsstühle und Arbeitsflächen können Keime beherbergen. Bei vielen zahnärztlichen Eingriffen entstehen Aerosole, die potenziell infektiöse Partikel in der Luft verbreiten können. Flüssigkeitsspritzer bei zahnärztlichen Aktionen, die es hinter die Schutzbrille schaffen, sind keine Seltenheit! Umso wichtiger ist es an dieser Stelle, die Arbeitgeberpflichten zum Infektionsschutz ernst zu nehmen!

Aus Schutzmaßnahmen und Prävention resultieren für die Beschäftigten ein sicheres Gefühl bei ihren Tätigkeiten und die Möglichkeit zum angstfreien Arbeiten, auch wenn es mal blutig zugehen sollte. Zudem empfinden viele Mitarbeitende das diesbezügliche Engagement ihres Chefs oder ihrer Chefin als Wertschätzung und Anerkennung ihrer täglichen Arbeit und ihrer Person. Zu spüren, die eigene Sicherheit ist wichtig und wird im Unternehmen „groß“ geschrieben, wirkt motivationssteigernd und erzeugt Bindung ans Unternehmen.

Um das Infektionsrisiko für Mitarbeitende in Zahnarztpraxen zu minimieren, sollten eine geschulte Handhygiene, eine gut sitzende Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die sichere Desinfektion und Reinigung von Räumen und Instrumenten, eine gute Raumventilation und ein Aerosolmanagement zu den Schutzmaßnahmen gehören. Ebenso unabdingbar sind dabei  wiederholende Schulungen zu Arbeitssicherheitsthemen und die Sensibilisierung für Gefährdungen. Daher ist es auch wichtig und eine gesetzlich geforderter Arbeitgeberpflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz, eine Gefährdungsbeurteilung zu den Tätigkeiten in einer Zahnarztpraxis zu erstellen und auf der Grundlage der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung die arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin durchführen zu lassen! Diese kann zum Beispiel neben einer Überprüfung des Immunstatus auch entsprechende Impfungen vorsehen.

Durch die konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien kann das Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen erheblich minimiert und das Sicherheitsgefühl von Beschäftigten und Patienten gleichermaßen deutlich gesteigert werden. Eine diesbezüglich sichere, wertschätzende Umgebung spüren auch die Patienten!

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